Patenschaft über die Egerländer in Baden-Württemberg
Zwanzig Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs, in dessen Folge Millionen Deutsche aus ihrer angestammten Heimat flohen oder vertrieben worden waren, beantragte der Vorsitzende der Egerländer Gmoin in Baden-Württemberg, Anton Rödl, die Übernahme einer Patenschaft über die Egerländer in Baden-Württemberg durch die Stadt Wendlingen am Neckar.
In seinem Schreiben vom 20. September 1965 an den Gemeinderat führte der Stadtrat aus, dass Wendlingen am Neckar nun schon 14 Jahre der Ort sei, an dem das traditionelle Brauchtumsfest der Stadt Eger, das Vinzenzifest, stattfinde. Mit dieser neu geschaffenen Tradition hätten die Egerländer der Stadt eine große Ehre erwiesen und Wendlingen am Neckar bis weit über die Grenzen des Landes hinaus bekannt gemacht. Es sei der Wunsch der Egerländer, so Anton Rödl weiter, in Wendlingen am Neckar eine Heimatstadt zu erhalten, wie das einst die Stadt Eger war.
Der Antrag fand einhellige Zustimmung, so dass der Gemeinderat noch am gleichen Tag, am 11. November 1965, die Übernahme der Patenschaft beschloss.
Im Rahmen des 15. Vinzenzifestes, am 27. August 1966, erfolgte die Unterzeichnung der Urkunde. In ihrer Präambel heißt es, dass eine Patenschaft nur dann zu einer echten menschlichen Bindung führen könne, wenn beide Partner das Patenschaftsverhältnis über die äußere Form hinaus zu einer inneren Herzensangelegenheit machten.
Für die 'praktische Verwirklichung der Patenschaftspflege' wurde ein Patenschaftsrat eingerichtet. Seine Arbeit erfolgt auf der Grundlage der Patenschaftsurkunde und verpflichtet sich außerdem dem Geist der 'Charta der Heimatvertriebenen' vom 6. August 1950. In ihr hatten die gewählten Vertreter der Vertriebenen auf Rache und Vergeltung verzichtet und sich dem Wiederaufbau Deutschlands sowie der Schaffung eines geeinten Europas verschrieben.
Hier können Sie die Grundsätze für die Patenschaft als PDF herunterladen.